Homo Magi 

Seelsorge und so

25.10.2026

Hallo Salamander,

man hat sein Ziel in Deutschland nur erreicht, wenn man eine eigene DIN-Norm hat. Wenn dem so ist, dann haben die magischen Seelsorger jetzt eine DIN-Norm:

Mit der Veröffentlichung der DIN SPEC 91494 „Spiritual Care im Gesundheitswesen“ liegt erstmals ein praxisorientierter, interprofessioneller Standard vor, der Einrichtungen dabei unterstützt, spirituelle und existenzielle Bedürfnisse systematisch zu berücksichtigen. Die kostenlos zur Verfügung gestellte Spezifikation richtet sich an Einrichtungen und Fachpersonen in der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung und schafft einen Orientierungsrahmen für den Umgang mit spirituellen und existenziellen Anliegen von zu begleitenden Menschen und Mitarbeitenden.[1]

Die EZW (evangelische Zentralstelle für Weltanschauu8ngsfragen) schreibt zur „Spiritual Care“ (SC):

Die Norm soll helfen, über die körperlichen und seelischen Belange hinaus die existenziellen und spirituellen Bedürfnisse von kranken Menschen in die Gesundheitsversorgung mit aufzunehmen. Damit will sie dem Übersehen und der Vernachlässigung der spirituellen Dimension entgegenwirken und diese auch nicht den Angeboten „ganzheitlicher“ Heilkunde überlassen (…).

Die kostenlos zur Verfügung gestellte Spezifikation richtet sich an Einrichtungen und Fachpersonen in der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung und schafft einen Orientierungsrahmen, mit spirituellen und existenziellen Anliegen von zu begleitenden Menschen und Mitarbeitenden professionell umzugehen. Dabei handelt es sich um ein Vornorm-Format, die als Impulsgeber sowie Orientierungs- und Organisationshilfe dienen soll, nicht als ein starres Kontrollinstrument. 

Zielvorstellung ist, dass alle Mitarbeitenden im Gesundheitswesen eine grundlegende Sensibilität für spirituelle Fragen erwerben. Darüber hinaus regelt die Norm die interprofessionelle Kommunikation zwischen Pflege, Ärzteschaft und professioneller Seelsorge. Durch klare Prozesse soll nicht nur Patienten geholfen werden, sondern auch die Belastbarkeit der Angestellten im Klinikalltag und der ambulanten Versorgung gestärkt werden. Es ist zu hoffen, dass dadurch leidenden Menschen in ihrer Körper-Seele-Geist-Einheit besser geholfen wird und auch die im Gesundheitswesen Tätige für sich neue Kraftquellen entdecken.[2]

Das ist schon voll heidnische Seelsorge – wenn wir es schaffen, das mit Inhalt zu füllen, was da gewünscht wird:

Unter SC wird hier eine Haltung der Zuwendung und der mitfühlenden Begleitung verstanden, die Menschen mit ihren existenziellen und spirituellen sowie religiös-kulturellen Fragen, Nöten und Ressourcen in Krisen und Krankheitssituationen wahrnimmt. Sie richtet sich an die zu begleitenden Menschen und an die Mitarbeitenden der Gesundheits- und Sozialberufe. Darüber hinaus sind SC-Kompetenzen erforderlich, die fortgebildet und geschult werden müssen. Fü r eine angemessene Anwendung sind zudem strukturelle und organisationale Rahmenbedingungen erforderlich, die in diesem Dokument adressiert werden.[3]

Und in der Tabelle 3 des Textes (Punkt 7.1. Allgemeines)[4] sind u.a. auch die „spirituelle Anamnese“, „Rituale und Symbole“ sowie „Feiern lebens- und jahreszeitlicher Ereignisse“ genannt. Da geht was – schon gar in Verbindung mit den geforderten Fortbildungselementen. Wenn das zur DIN-Norm wird, sollte man sich ganz schnell beim Arbeitgeber melden (wenn das vom Berufsfeld passend ist). Und wir sollten uns überlegen, wie wir das angeboten bekommen … wir haben ja auch lange genug darauf gewartet.

 

 

 

 

 


 

 

 


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