Homo Magi 

PausWG

01.02.2026

Homo Magi

Hallo Salamander,

manches Mal lese ich Gesetze sogar gerne – einfach nur, um eine Frage zu klären, die ich so einfach nicht beantworten kann. Da ich wissen wollte, ob es wirklich so ist, dass mich niemand zwingen kann, meinen Personalausweis für irgendetwas als Pfand zu hinterlegen, habe ich im Gesetz gewühlt.[1]

Und wie heißt es gleich in § 1:

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

Was mache ich jetzt, wenn das nächste Mal – gerne als „Pfand“ für irgendetwas – mein Ausweis verlangt wird? Ich verweise lachend auf das schöne „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“, kurz PAuswG, und verweigere die „illegale Aktivität“ der Herausgabe des Personalausweises.

Gibt bestimmt Ärger und meine Umwelt sagt mir wieder nach, ich wäre stur und rechthaberisch. Stimmt ja auch alles, aber warum haben wir Regeln, wenn wir uns nicht daran halten – und wer bestimmt dann, an welche Regeln man sich halten muss und an welche nicht? Ich nicht, aber mein Gegenüber bestimmt auch nicht.

 


 

 

 

 

 


 

 

 


[

 


 

Kolumnen

vorherige

nächste

Mail an Homo Magi

Inhalt

Beiträge des Teams:

RezensionenMär & Satire
Essais
Sachartikel
Krimi
Nachrufe
Bücherbriefe
PR-Kolumnen
Lyrik